Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.03.2001

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   BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00   

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BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2263)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 7 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2263)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 7 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Prioritätsgrundsatz - Anmeldung - Zuständige Behörde - Rücknahme des Feststellungsbescheides - Vertrauensschutz - Ermessensreduzierung auf Null - Jahresfrist - Rückübertragung - Berechtigung - Zweitgeschädigter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antrag; zuständige Behörde; Anmeldefrist; Ausschlussfrist

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 3 Abs. 2; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 5; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 2; ; SächsVwVfG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines Zweitgeschädigten; zeitlich vorgehende Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG; Prioritätsgrundsatz; Anmeldung bei den nach der AnmeldeVO zuständigen Behörden; Rücknahme des Feststellungsbescheides; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 2, 30 Abs. 1 Satz 1 u. 5, 30a Abs. 1 Satz 1 VermG; § 2 Abs. 2 AnmVO; § 48 VwVfG; § 1 SächsVwVfG
    Anmeldung von Restitutionsansprüchen/Frist/Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts/Vertrauensschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Bei Aufrechterhaltung des Bescheides wäre der Berechtigte nach § 1 Abs. 6 VermG von der beantragten Rückübertragung des Eigentums an den Betriebsgrundstücken (§ 6 Abs. 6 a VermG) ausgeschlossen, die primäres Ziel der Wiedergutmachung ist; das Vermögensgesetz geht vom Grundsatz der Rückgabe der enteigneten Objekte aus (BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Der Senat hat mit Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226 ) entschieden, dass die Rückübertragung von Grundstücken weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung darstellt, wie sie § 48 Abs. 2 VwVfG voraussetzt; Entsprechendes gilt für die Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung (ebenso Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 -).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Während nach § 48 Abs. 2 VwVfG der Vertrauensschutz der Rücknahme des Verwaltungsaktes selbst entgegenstehen kann, ist er nach § 48 Abs. 3 VwVfG im Rahmen eines gesonderten, auf den Ausgleich von Vermögensnachteilen gerichteten Verfahrens zu berücksichtigen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 ; Urteil vom 28. April 1987 - BVerwG 1 C 18.84 - GewArch 1987, 274 ).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Der Senat hat mit Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - (BVerwGE 110, 226 ) entschieden, dass die Rückübertragung von Grundstücken weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung darstellt, wie sie § 48 Abs. 2 VwVfG voraussetzt; Entsprechendes gilt für die Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung (ebenso Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 -).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Unter welchen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalles (Beschluss vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 70 S. 7).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Sie ergibt sich hier aus den Folgen, die ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 VermG für den Erstgeschädigten hat, und daraus, dass weder nach dem Vortrag der Klägerin zu 2 noch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Ermessenserwägungen ersichtlich sind, die es gerechtfertigt hätten, von der (teilweisen) Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 13. Oktober 1992 abzusehen (vgl. auch Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 46.92 - BVerwGE 95, 15 ).
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    Während nach § 48 Abs. 2 VwVfG der Vertrauensschutz der Rücknahme des Verwaltungsaktes selbst entgegenstehen kann, ist er nach § 48 Abs. 3 VwVfG im Rahmen eines gesonderten, auf den Ausgleich von Vermögensnachteilen gerichteten Verfahrens zu berücksichtigen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 ; Urteil vom 28. April 1987 - BVerwG 1 C 18.84 - GewArch 1987, 274 ).
  • VG Chemnitz, 06.10.1999 - 1 K 731/98
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
    BVerwG 7 C 4.00 VG 1 K 731/98.
  • VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10

    Heimaufsicht prüft Einhaltung von Regelleistungen; Begleitung eines Heimbewohners

    Unter welchen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urt. v. 21.06.2001 - 7 C 4.00 -, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Dass eine spätere Anmeldung aber auch solche Ansprüche verdrängen und rückwirkend entwerten würde, über die zuvor bereits unanfechtbar entschieden war, war im April 1992 in der Rechtsprechung noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und lässt sich dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 VermG allein nicht entnehmen.
  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der

    Hat die Vermögensbehörde eine Restitutionsberechtigung wegen der Schädigung eines Vermögenswertes festgestellt, setzt eine Feststellung der Berechtigung wegen einer anderen Schädigung desselben Vermögenswertes auch dann die Aufhebung des früheren Bescheides voraus, wenn der jeweilige Berechtigte ein und dieselbe Person ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).

    Hat die Behörde die Restitutionsberechtigung des Geschädigten festgestellt, setzt eine Feststellung der Berechtigung aufgrund einer anderen Schädigung des Vermögensgegenstandes vielmehr selbst dann regelmäßig die Aufhebung des früheren Bescheides voraus, wenn davon dieselbe Person betroffen ist (für den Fall der Feststellung der Restitutionsberechtigung eines Zweitgeschädigten vgl. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.09

    Heimaufsicht; Entgelterhöhung; Entgeltanpassung; Pflegeversicherung; Mangel;

    Unter welchen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung von

    a) Im Revisionsverfahren ist nicht mehr umstritten, dass die Globalanmeldung der Streithelferin vom 22. Dezember 1992 nach § 2 Abs. 2 Satz 3 AnmVO beim Bundesministerium der Justiz eingereicht werden konnte (vgl. hierzu BVerwG VIZ 2002, 35, 36) und mit Eingang vom 31. Dezember 1992 die Frist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG gewahrt hat.
  • BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06

    Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit;

    Die Gemeinsame Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Entschädigungsgesetz (EntschG) und Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) - Stand: April 2005 - geht vielmehr davon aus, dass auch im Fall des § 7a Abs. 3c VermG der Bescheid, mit dem die Restitution wegen Zweitschädigung abgelehnt wird, bereits eine Entscheidung über die Entschädigung dem Grunde nach umfassen sollte (Teil A III 4 Rn. 9 f. der Arbeitshilfe; s.a. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26, demzufolge es für die Bejahung des § 3 Abs. 2 VermG ausreicht, dass die Berechtigung des Erstgeschädigten oder seines Rechtsnachfolgers zur Rückübertragung feststeht, auch wenn offen ist, wer von zwei Antragstellern tatsächlich der Berechtigte ist).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

    Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer

    Da es an die Stadtverwaltung des Belegenheitsorts und damit an die nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Anmeldeverordnung i.d.F. vom 11. Oktober 1990 (BGBl I S. 2162) zuständige Behörde gerichtet war, ist es als rechtzeitig gestellter Rückübertragungsantrag zu verstehen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26 S. 31 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 2703/10

    Reduzierung des Ermessens auf Null für einen Anspruch auf Verpflichtung zur

    BVerwG, Beschluss vom 5. April 2012 20 F 1.12 , juris, Rdn. 9; Urteil vom 21. Juni 2001 7 C 4.00 , juris, Rdn. 16; Beschluss vom 15. Januar 1988 7 B 182.87 , NVwZ 1988, 525, juris, Rdn. 6.
  • BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12

    Anspruch auf Erlösauskehr für ein Grundstück i.R.d. Anwendbarkeit der

    Sie führen zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und dessen Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) an, wonach Bescheide über eine Rückgabe oder eine Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG betreffen, weshalb für die Rücknahme derartiger Bescheide allein § 48 Abs. 3 VwVfG einschlägig ist.
  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 949/11

    Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1

    Soweit es um die Rücknahme einer Berechtigtenfeststellung im Rahmen des Vermögensgesetzes geht, richtet sich zwar die Rücknahme nach § 48 Abs. 3 VwVfG, da diese Berechtigtenfeststellung weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung i. S. v. § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. Urt. v. 21.6.2001 - 7 C 4.00 -, [...]; Urt. v. 20.12.1999, NVwZ 2000, 676 [BVerwG 20.12.1999 - 7 C 42/98]).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.10.2007 - 4 K 2615/02

    Vermögensgesetz: Übernahme eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks als

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2001 - 7 C 4.00   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2001 - 7 C 4.00 (https://dejure.org/2001,17917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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